Balkon-Bruno

Was darf ich anschließen, und wie melde ich es an?

Module, Wechselrichter, Speicher, Netzbetreiber: Bruno prüft dein Balkonkraftwerk gegen die aktuellen Regeln, schreibt dir den Anmelde-Fahrplan und rechnet aus, was es bei dir bringt.

Hallo, ich bin Bruno. Sag mir, was du hast und wo du wohnst, dann sag ich dir, was erlaubt ist und was es bringt.

1 Deine Anlage
Speicher
2 Wo und wie
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Häufige Fragen

Muss ich ein Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber anmelden?

Nein, ohne Speicher nicht. Seit dem 16. Mai 2024 genügt der Eintrag im Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme. Der Netzbetreiber wird darüber informiert und darf keine zusätzliche Meldung verlangen (§ 8 Abs. 5a EEG). Mit Speicher ist nach Auskunft der Verbraucherzentrale derzeit zusätzlich das vereinfachte Formular F.1.2 beim Netzbetreiber nötig.

Wie viel Watt darf ein Balkonkraftwerk haben?

Bis 800 VA Wechselrichterleistung und bis 2.000 Wp Modulleistung. Mehrere Geräte am selben Zähler werden zusammengezählt, und bei einstellbaren Wechselrichtern zählt der höchste mögliche Wert.

Darf ich das Balkonkraftwerk in eine normale Steckdose stecken?

Ja, bis 960 Wp Modulleistung, wenn das Gerät nach der Produktnorm DIN VDE V 0126-95 gebaut ist. Darüber verlangt die Norm eine spezielle Energiesteckdose, die eine Elektrofachkraft setzt.

Darf mein alter Zähler rückwärts laufen?

Bis zum Zählertausch ja, wenn das Gerät seit dem 16. Mai 2024 in Betrieb ist. Das EEG erlaubt dann den Betrieb am vorhandenen Zähler, den Tausch organisiert der Messstellenbetreiber. Der digitale Zähler darf höchstens 25 € im Jahr kosten.

Bekomme ich Geld für eingespeisten Strom?

Nein. Steckersolargeräte laufen in der unentgeltlichen Abnahme. Eine Vergütung wäre nur als normale Anlage mit Anmeldung beim Netzbetreiber möglich, was sich bei den kleinen Mengen nicht rechnet.

Warum ein Check statt einer Faustregel?

„800 Watt, einfach einstecken“ stimmt nur halb. Ob dein Set unter die Erleichterungen fällt, hängt an vier Zahlen und zwei Fragen: Modul- und Wechselrichterleistung, die Leistung eines Speichers, die Steckdose, dazu Mietwohnung oder Eigentum und welcher Netzbetreiber zuständig ist.

Seit Dezember 2025 gibt es außerdem eine Produktnorm, die den Schuko-Stecker nur bis 960 Wp zulässt. Speicher sind darin noch gar nicht geregelt, und manche Netzbetreiber schreiben auf ihren Seiten noch Regeln von vor 2024. Der Check bringt das zusammen, mit Quellenangabe zu jedem Punkt.

Stand der Regeln: 6. November 2026. Das EEG 2027 ist im Bundestag; sobald es beschlossen ist, passen wir den Check an.

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