Balkon-Bruno

Balkonkraftwerk anmelden bei MITNETZ STROM

Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH: Netzregionen Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Süd-Sachsen und West-Sachsen. Gehört zu enviaM-Gruppe.

Angaben des Netzbetreibers geprüft am 6. November 2026

Check mit MITNETZ STROM starten

Was MITNETZ STROM dazu sagt

  • MaStR-Eintrag genügt bei max. 800 VA / 2 kWp, ohne Vergütungswunsch, hinter bestehender Entnahmestelle
  • Ein nötiger Zählerwechsel wird vom Netzbetreiber beauftragt
  • Kontakt per Anfrageformular bzw. Postfach in Cottbus

Zusammenfassung in eigenen Worten. Maßgeblich ist die Seite von MITNETZ STROM.

Was rechtlich gilt

  1. Grenzen: bis 800 VA Wechselrichter (höchster einstellbarer Wert) und 2.000 Wp Module, alle Geräte am selben Zähler zusammen.
  2. Anmeldung: nur im Marktstammdatenregister, spätestens einen Monat nach dem ersten Einstecken. MITNETZ STROM wird darüber informiert.
  3. Zähler: Der vorhandene Zähler darf bis zum Tausch bleiben (für Geräte, die seit dem 16. Mai 2024 laufen). Den Tausch organisiert der Messstellenbetreiber, ein digitaler Zähler darf höchstens 25 € im Jahr kosten.
  4. Speicher: zusätzlich beim Netzbetreiber melden (Formular F.1.2), solange die Regeln für Speicher nicht vereinfacht sind.

Quellen: § 8 EEG (Anschluss, Steckersolargeräte Abs. 5a) · § 10a EEG (Messstellenbetrieb) · Verbraucherzentrale: Gesetze und Normen für Steckersolar (Stand 21.10.2026)

Was ein Balkonkraftwerk in Brandenburg bringt

Ausrichtung800 Wp: Strom/Jahr1.800 Wp: Strom/Jahr800 Wp: gespart1.800 Wp: gespart
Süd, senkrecht am Geländer580 kWh1.230 kWh125 €170 €
Süd, 30° aufgeständert820 kWh1.550 kWh155 €190 €
Ost/West, 30° geteilt650 kWh1.390 kWh150 €190 €
West, senkrecht400 kWh880 kWh105 €170 €

Brandenburg, 800-VA-Wechselrichter, Haushalt mit 2.500 kWh im Jahr, Strompreis 37,3 ct/kWh, ohne Speicher und ohne Verschattung. So rechnen wir.

Mehr zum Ertrag in Brandenburg

Häufige Fragen

Muss ich mein Balkonkraftwerk bei MITNETZ STROM anmelden?

Ohne Speicher nicht. Bis 800 VA Wechselrichter- und 2.000 Wp Modulleistung genügt der Eintrag im Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats. MITNETZ STROM erfährt darüber von deinem Gerät. Eine zusätzliche Meldung kann der Netzbetreiber nach § 8 Abs. 5a EEG nicht verlangen.

Was ist mit einem Speicher im Netz von MITNETZ STROM?

Den Speicher trägst du im Marktstammdatenregister mit ein. Nach Auskunft der Verbraucherzentrale ist derzeit zusätzlich eine Meldung beim Netzbetreiber nötig, vereinfacht mit Formular F.1.2 nach VDE-AR-N 4105, solange Erzeugung und Speicher zusammen höchstens 800 VA abgeben.

Welchen Netzbetreiber wähle ich im Marktstammdatenregister?

Den, an dessen Netz dein Hausanschluss hängt. Er steht auf der Stromrechnung (oft unter „Netzbetreiber“ oder bei den Netzentgelten) und ist nicht dasselbe wie dein Stromanbieter.