Balkon-Bruno

Balkonkraftwerk als Mieter oder in der Eigentumswohnung

Seit dem 17. Oktober 2024 sind Steckersolargeräte im Miet- und Wohnungseigentumsrecht privilegiert. Du brauchst trotzdem eine Zustimmung, aber man darf sie dir nur noch aus gutem Grund verweigern.

Stand: 6. November 2026

Mieter: § 554 BGB

Du kannst vom Vermieter verlangen, dass er bauliche Veränderungen erlaubt, die der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte dienen. Der Anspruch entfällt nur, wenn die Veränderung dem Vermieter nicht zumutbar ist, auch wenn man deine Interessen mitberücksichtigt. Du kannst anbieten, eine zusätzliche Sicherheit zu leisten. Von diesen Regeln darf der Mietvertrag nicht zu deinem Nachteil abweichen.

So gehst du vor

  1. Vermieter schriftlich um Erlaubnis bitten, mit Gerät, Modulgröße, Befestigungsart und Hinweis auf § 554 BGB.
  2. Auf Wünsche zur Art der Befestigung eingehen, etwa ohne Bohren am Geländer.
  3. Haftpflicht- und Hausratversicherung informieren und die Bestätigung bereithalten.
  4. Nach der Zustimmung montieren und im Marktstammdatenregister anmelden.

Eigentümer: § 20 WEG

Jeder Wohnungseigentümer kann verlangen, dass ihm ein Steckersolargerät gestattet wird. Über die Durchführung, also wo und wie es angebracht wird, beschließt aber die Eigentümerversammlung. Grenzen sind eine grundlegende Umgestaltung der Anlage oder eine unbillige Benachteiligung anderer Eigentümer.

Nicht vorher montieren: Wer ohne Beschluss anbringt, riskiert einen Rückbauanspruch der Gemeinschaft. Stell den Antrag zur nächsten Versammlung oder rege einen Umlaufbeschluss an.

Was nicht geht

  • Pauschale Verbote im Mietvertrag oder in der Hausordnung, die deinen Anspruch aushebeln.
  • Ablehnung allein wegen der Optik (nach Einschätzung der Verbraucherzentrale).

Zu Einzelfragen wie Kaution oder Gestaltungsvorgaben gibt es noch wenig gefestigte Rechtsprechung. Im Streit hilft der Mieterverein oder eine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Darf der Vermieter das Balkonkraftwerk wegen der Optik ablehnen?

Nach Auskunft der Verbraucherzentrale reicht ein rein optischer Grund nicht mehr aus. Ablehnen darf der Vermieter nur, wenn ihm die Veränderung auch unter Abwägung deiner Interessen nicht zumutbar ist.

Darf der Vermieter eine Haftpflichtversicherung verlangen?

Viele Vermieter fragen danach. Ob sie es zur Bedingung machen dürfen, ist noch nicht abschließend geklärt. Unkompliziert ist es meist trotzdem: Laut GDV deckt die private Haftpflicht Schäden durch das Gerät bei Dritten, den Schutz kannst du mit einer Bestätigung deiner Versicherung belegen.

Was passiert beim Auszug?

Du nimmst das Balkonkraftwerk mit und stellst den ursprünglichen Zustand wieder her, also etwa Halterungen und Bohrlöcher.

Ich bin Eigentümer, kann ich einfach montieren?

Besser nicht. Du hast zwar einen Anspruch, aber über das Wie beschließt die Gemeinschaft. Ohne Beschluss kann die Gemeinschaft den Rückbau verlangen.

Quellen

Alle Angaben ohne Gewähr und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Gesetzestexte, die Vorgaben deines Netzbetreibers und die Anleitung des Herstellers. Elektroarbeiten an der Hausinstallation nur durch eine Elektrofachkraft.