Balkon-Bruno

Balkonkraftwerk anmelden bei Mainzer Netze

Mainzer Netze GmbH: Mainz und Region.

Angaben des Netzbetreibers geprüft am 6. November 2026

Check mit Mainzer Netze starten

Was Mainzer Netze dazu sagt

  • MaStR-Registrierung binnen eines Monats; separate Einspeiseanfrage entfällt
  • Formular nur bei Wunsch nach EEG-Vergütung
  • Zweirichtungszähler wird kostenlos gesetzt, Mainzer Netze meldet sich (derzeit Verzögerungen); Tel. 06131 127474

Zähler: Zählerwechsel kostenlos, derzeit verzögert.

Zusammenfassung in eigenen Worten. Maßgeblich ist die Seite von Mainzer Netze.

Was rechtlich gilt

  1. Grenzen: bis 800 VA Wechselrichter (höchster einstellbarer Wert) und 2.000 Wp Module, alle Geräte am selben Zähler zusammen.
  2. Anmeldung: nur im Marktstammdatenregister, spätestens einen Monat nach dem ersten Einstecken. Mainzer Netze wird darüber informiert.
  3. Zähler: Der vorhandene Zähler darf bis zum Tausch bleiben (für Geräte, die seit dem 16. Mai 2024 laufen). Den Tausch organisiert der Messstellenbetreiber, ein digitaler Zähler darf höchstens 25 € im Jahr kosten.
  4. Speicher: zusätzlich beim Netzbetreiber melden (Formular F.1.2), solange die Regeln für Speicher nicht vereinfacht sind.

Quellen: § 8 EEG (Anschluss, Steckersolargeräte Abs. 5a) · § 10a EEG (Messstellenbetrieb) · Verbraucherzentrale: Gesetze und Normen für Steckersolar (Stand 21.10.2026)

Was ein Balkonkraftwerk in Rheinland-Pfalz bringt

Ausrichtung800 Wp: Strom/Jahr1.800 Wp: Strom/Jahr800 Wp: gespart1.800 Wp: gespart
Süd, senkrecht am Geländer590 kWh1.240 kWh130 €170 €
Süd, 30° aufgeständert830 kWh1.560 kWh155 €195 €
Ost/West, 30° geteilt660 kWh1.410 kWh150 €195 €
West, senkrecht400 kWh890 kWh110 €170 €

Rheinland-Pfalz, 800-VA-Wechselrichter, Haushalt mit 2.500 kWh im Jahr, Strompreis 37,3 ct/kWh, ohne Speicher und ohne Verschattung. So rechnen wir.

Mehr zum Ertrag in Rheinland-Pfalz

Häufige Fragen

Muss ich mein Balkonkraftwerk bei Mainzer Netze anmelden?

Ohne Speicher nicht. Bis 800 VA Wechselrichter- und 2.000 Wp Modulleistung genügt der Eintrag im Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats. Mainzer Netze erfährt darüber von deinem Gerät. Eine zusätzliche Meldung kann der Netzbetreiber nach § 8 Abs. 5a EEG nicht verlangen.

Was ist mit einem Speicher im Netz von Mainzer Netze?

Den Speicher trägst du im Marktstammdatenregister mit ein. Nach Auskunft der Verbraucherzentrale ist derzeit zusätzlich eine Meldung beim Netzbetreiber nötig, vereinfacht mit Formular F.1.2 nach VDE-AR-N 4105, solange Erzeugung und Speicher zusammen höchstens 800 VA abgeben.

Welchen Netzbetreiber wähle ich im Marktstammdatenregister?

Den, an dessen Netz dein Hausanschluss hängt. Er steht auf der Stromrechnung (oft unter „Netzbetreiber“ oder bei den Netzentgelten) und ist nicht dasselbe wie dein Stromanbieter.