Balkonkraftwerk anmelden bei Pfalzwerke Netz
Pfalzwerke Netz AG: Pfalz und Saarpfalz-Kreis, rund 500 Gemeinden.
Angaben des Netzbetreibers geprüft am 6. November 2026
Was Pfalzwerke Netz dazu sagt
- MaStR genügt, wenn keine weitere Erzeugungsanlage, keine Vergütung, max. 800 VA / 2.000 W
- Sonst zusätzlich Anmeldung im Kundenportal
- Inbetriebnahme vor Zählerwechsel zulässig; Tel. 0621 57057-2000
Zusammenfassung in eigenen Worten. Maßgeblich ist die Seite von Pfalzwerke Netz.
Was rechtlich gilt
- Grenzen: bis 800 VA Wechselrichter (höchster einstellbarer Wert) und 2.000 Wp Module, alle Geräte am selben Zähler zusammen.
- Anmeldung: nur im Marktstammdatenregister, spätestens einen Monat nach dem ersten Einstecken. Pfalzwerke Netz wird darüber informiert.
- Zähler: Der vorhandene Zähler darf bis zum Tausch bleiben (für Geräte, die seit dem 16. Mai 2024 laufen). Den Tausch organisiert der Messstellenbetreiber, ein digitaler Zähler darf höchstens 25 € im Jahr kosten.
- Speicher: zusätzlich beim Netzbetreiber melden (Formular F.1.2), solange die Regeln für Speicher nicht vereinfacht sind.
Quellen: § 8 EEG (Anschluss, Steckersolargeräte Abs. 5a) · § 10a EEG (Messstellenbetrieb) · Verbraucherzentrale: Gesetze und Normen für Steckersolar (Stand 21.10.2026)
Was ein Balkonkraftwerk in Rheinland-Pfalz bringt
| Ausrichtung | 800 Wp: Strom/Jahr | 1.800 Wp: Strom/Jahr | 800 Wp: gespart | 1.800 Wp: gespart |
|---|---|---|---|---|
| Süd, senkrecht am Geländer | 590 kWh | 1.240 kWh | 130 € | 170 € |
| Süd, 30° aufgeständert | 830 kWh | 1.560 kWh | 155 € | 195 € |
| Ost/West, 30° geteilt | 660 kWh | 1.410 kWh | 150 € | 195 € |
| West, senkrecht | 400 kWh | 890 kWh | 110 € | 170 € |
Rheinland-Pfalz, 800-VA-Wechselrichter, Haushalt mit 2.500 kWh im Jahr, Strompreis 37,3 ct/kWh, ohne Speicher und ohne Verschattung. So rechnen wir.
Häufige Fragen
Muss ich mein Balkonkraftwerk bei Pfalzwerke Netz anmelden?
Ohne Speicher nicht. Bis 800 VA Wechselrichter- und 2.000 Wp Modulleistung genügt der Eintrag im Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats. Pfalzwerke Netz erfährt darüber von deinem Gerät. Eine zusätzliche Meldung kann der Netzbetreiber nach § 8 Abs. 5a EEG nicht verlangen.
Was ist mit einem Speicher im Netz von Pfalzwerke Netz?
Den Speicher trägst du im Marktstammdatenregister mit ein. Nach Auskunft der Verbraucherzentrale ist derzeit zusätzlich eine Meldung beim Netzbetreiber nötig, vereinfacht mit Formular F.1.2 nach VDE-AR-N 4105, solange Erzeugung und Speicher zusammen höchstens 800 VA abgeben.
Welchen Netzbetreiber wähle ich im Marktstammdatenregister?
Den, an dessen Netz dein Hausanschluss hängt. Er steht auf der Stromrechnung (oft unter „Netzbetreiber“ oder bei den Netzentgelten) und ist nicht dasselbe wie dein Stromanbieter.