Balkon-Bruno

Balkonkraftwerk anmelden bei SH Netz

Schleswig-Holstein Netz

Angaben des Netzbetreibers geprüft am 6. November 2026

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Was SH Netz dazu sagt

Achtung, veraltet: Die FAQ beschreibt noch eine Anmeldung beim Netzbetreiber zusätzlich zum Marktstammdatenregister und die Vereinfachung als „geplant“, und sie warnt bei rückwärtslaufendem Zähler noch vor Strafbarkeit. Seit dem 16. Mai 2024 genügt für Steckersolargeräte der Eintrag im Marktstammdatenregister (§ 8 Abs. 5a EEG), und neue Geräte dürfen bis zum Zählertausch am alten Zähler laufen (§ 10a Abs. 3 EEG).

  • FAQ verlangt noch eine Anmeldung von Mikro-PV beim Netzbetreiber zusätzlich zum MaStR (wirkt veraltet, nennt 600-Wp-Vereinfachung als geplant)
  • Netzbetreiber prüft nach Anmeldung, ob ein Zählertausch nötig ist
  • Keine eigene Kontaktstelle für Balkonkraftwerke genannt

Zusammenfassung in eigenen Worten. Maßgeblich ist die Seite von SH Netz.

Was rechtlich gilt

  1. Grenzen: bis 800 VA Wechselrichter (höchster einstellbarer Wert) und 2.000 Wp Module, alle Geräte am selben Zähler zusammen.
  2. Anmeldung: nur im Marktstammdatenregister, spätestens einen Monat nach dem ersten Einstecken. SH Netz wird darüber informiert.
  3. Zähler: Der vorhandene Zähler darf bis zum Tausch bleiben (für Geräte, die seit dem 16. Mai 2024 laufen). Den Tausch organisiert der Messstellenbetreiber, ein digitaler Zähler darf höchstens 25 € im Jahr kosten.
  4. Speicher: zusätzlich beim Netzbetreiber melden (Formular F.1.2), solange die Regeln für Speicher nicht vereinfacht sind.

Quellen: § 8 EEG (Anschluss, Steckersolargeräte Abs. 5a) · § 10a EEG (Messstellenbetrieb) · Verbraucherzentrale: Gesetze und Normen für Steckersolar (Stand 21.10.2026)

Was ein Balkonkraftwerk in Schleswig-Holstein bringt

Ausrichtung800 Wp: Strom/Jahr1.800 Wp: Strom/Jahr800 Wp: gespart1.800 Wp: gespart
Süd, senkrecht am Geländer550 kWh1.190 kWh125 €170 €
Süd, 30° aufgeständert780 kWh1.510 kWh150 €190 €
Ost/West, 30° geteilt610 kWh1.340 kWh145 €190 €
West, senkrecht380 kWh840 kWh105 €165 €

Schleswig-Holstein, 800-VA-Wechselrichter, Haushalt mit 2.500 kWh im Jahr, Strompreis 37,3 ct/kWh, ohne Speicher und ohne Verschattung. So rechnen wir.

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Häufige Fragen

Muss ich mein Balkonkraftwerk bei SH Netz anmelden?

Ohne Speicher nicht. Bis 800 VA Wechselrichter- und 2.000 Wp Modulleistung genügt der Eintrag im Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats. SH Netz erfährt darüber von deinem Gerät. Eine zusätzliche Meldung kann der Netzbetreiber nach § 8 Abs. 5a EEG nicht verlangen.

Was ist mit einem Speicher im Netz von SH Netz?

Den Speicher trägst du im Marktstammdatenregister mit ein. Nach Auskunft der Verbraucherzentrale ist derzeit zusätzlich eine Meldung beim Netzbetreiber nötig, vereinfacht mit Formular F.1.2 nach VDE-AR-N 4105, solange Erzeugung und Speicher zusammen höchstens 800 VA abgeben.

Welchen Netzbetreiber wähle ich im Marktstammdatenregister?

Den, an dessen Netz dein Hausanschluss hängt. Er steht auf der Stromrechnung (oft unter „Netzbetreiber“ oder bei den Netzentgelten) und ist nicht dasselbe wie dein Stromanbieter.